Homburg - die Stadt der Märkte
Das Marktrecht war ein im Mittelalter geltendes Recht einer Gemeinde, bzw. Stadt, Märkte zu veranstalten.
Kaiser Karl V hat 1551 der Stadt Homburg das Marktprivileg in einem Verfahren der Markterhebung verliehen.
Es umfasste die Markthoheit, also die Befugnis zu hoheitlichem Handeln der Stadt, in der sie oberste rechtliche Instanz war. Das Marktrecht erlaubte die Abhaltung von mindestens einem Jahrmarkt und Wochenmärkten.
Heute, über 450 Jahre später, präsentiert sich Homburg als Schauplatz verschiedenster Märkte.
Nicht nur als Ausrichter des größten Floh- und Antiquitätenmarktes in Südwestdeutschland bekannt,
ist Homburg auch Anziehungspunkt für andere über die Landesgrenzen hinaus bekannte und beliebte Märkte.

